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Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar
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Spenden an die Dreikönigsaktion, dem Hilfswerk der Katholischen Jungschar Österreichs, sind offiziell und rückwirkend seit 1. Jänner 2009 steuerlich absetzbar. Die Liste mit den begünstigten Organisationen wurde am 31. Juli 2009 vom zuständigen Finanzamt 1/23 veröffentlicht.

Seit dem Steuerreformgesetz 2009 sind Spenden an bestimmte mildtätige und im Bereich der Entwicklungs- und Katastrophenhilfe tätigen Organisationen steuerlich absetzbar (bis zu 10 Prozent des Jahreseinkommens). Der positive Spendenbegünstigungsbescheid für die Dreikönigsaktion wurde bereits am 19. Juni vom zuständigen Finanzamt ausgestellt.

„Dem Antrag vom 09.06.2009 des oben angeführten Antragsstellers auf Feststellung der Erfüllung der Voraussetzungen des § 4a Z. 3 und 4 EStG wird stattgegeben und festgehalten, dass die Voraussetzungen des § 4a Z. 3 und 4 EStG vorliegen und der Antragsteller mit Wirksamkeit ab 01.01.2009 zum begünstigten Empfängerkreis der mildtätigen, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe-Einrichtungen und Einrichtungen, die Spenden sammeln, gemäß § 4a Z. 3 und 4 EStG gehört.“

WICHTIG: Da die Katholischen Jungschar Österreichs Trägerin der Dreikönigsaktion ist, wird in der Liste, die vom Finanzamt veröffentlicht wurde auch der offizielle Vereinsname angeführt: Katholisches Jugendwerk Österreichs - Zweigverein: Katholische Jungschar Österreichs. Registrierungsnummer: SO 1210

PDF: Spendenbegünstigungsbescheid vom Finanzamt

Wie im Rahmen der Sternsingeraktion mit der Spendenabsetzbarkeit umgegangen werden wird, erfahren sie hier.

Für Spenden unterm Jahr im Rahmen von „Partner/in unter gutem Stern“ erhalten Sie von uns am Ende des Jahres eine Spendenbestätigung als Beleg für das Finanzamt zugeschickt.

Je nach Höhe Ihres Einkommens erhalten Sie dann einen Teil der im vergangenen Jahr bezahlten Einkommens- bzw. Lohnsteuer (bis zu 50% der Spendensumme) vom Finanzamt refundiert.


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