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Spenden an die Dreikönigsaktion, dem Hilfswerk der Katholischen Jungschar Österreichs, sind steuerlich absetzbar.

Seit dem Steuerreformgesetz 2009 sind Spenden an bestimmte mildtätige und im Bereich der Entwicklungs- und Katastrophenhilfe tätige Organisationen steuerlich absetzbar (bis zu 10 Prozent des Jahreseinkommens). 

WICHTIG: Da die Katholischen Jungschar Österreichs Trägerin der Dreikönigsaktion ist, wird in der Liste, die vom Finanzamt veröffentlicht wurde auch der offizielle Vereinsname angeführt: 

Katholisches Jugendwerk Österreichs - Zweigverein: Katholische Jungschar Österreichs. Registrierungsnummer: SO 1210 

Bei den Hausbesuchen der Sternsinger/innen stellen wir unseren Spender/innen auf deren Anfrage gerne eine Spendenbestätigung aus, die dann über den Jahres- oder Einkommenssteuerausgleich geltend gemacht werden kann. 

Für Spenden per Erlagschein, bei Daueraufträgen, Onlinespenden oder im Rahmen von „Partner/in unter gutem Stern“ reichen Ihre Originalspendenbelege für den Nachweis beim Finanzamt grundsätzlich aus. Bitte die Belege gut aufheben! (Für diesbezügliche Belege/ Einzahlungsnachweise gilt die allgemeine siebenjährige Aufbewahrungsfrist. Name/Adresse/Spendenorganisation müssen auf Ihren (Online-)Belegen erkennbar sein.) 
Sollten Sie zusätzlich eine von uns ausgestellte Spendenbestätigung benötigen, schicken wir Ihnen gerne auf Nachfrage eine Bestätigung am Ende des Jahres zu. 
(Die rechtlichen Details zum Nachlesen hier)

Je nach Höhe Ihres Einkommens erhalten Sie dann einen Teil der im vergangenen Jahr bezahlten Einkommens- bzw. Lohnsteuer (bis zu 50% der Spendensumme) vom Finanzamt refundiert.

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