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Info zu Spenden und Spendenabsetzbarkeit

Sternsinger-Spenden sind steuerlich absetzbar

Seit dem Steuerreformgesetz 2009 sind Spenden an bestimmte mildtätige Organisationen steuerlich absetzbar (bis zu 10 Prozent des Jahreseinkommens). Die Katholische Jungschar Österreichs als Trägerin der Dreikönigsaktion ist eine der begünstigten Organisationen. Klar ist, dass die Möglichkeit der Spendenabsetzbarkeit für uns alle einen höheren Aufwand bedeutet, aber es besteht dadurch auch die Möglichkeit, Menschen in Afrika, Asien und Lateinamerika noch intensiver unterstützen zu können.

Bei den Hausbesuchen der Sternsinger/innen stellen wir unseren Spender/innen auf deren Anfrage gerne eine Spendenbestätigung aus, die dann über den Jahres- oder Einkommenssteuerausgleich geltend gemacht werden kann. Auf Grund des administrativen Aufwandes ist die Spendenabsetzbarkeit jedoch aus unserer Sicht bei Kleinbeträgen (unter 10 Euro) wenig sinnvoll. Wir empfehlen daher in diesen Fällen, die Spendenabsetzbarkeit im Rahmen der Sternsingeraktion nicht offensiv anzubieten. Bei höheren Spenden (besonders auch von Freiberufler/innen, Kleinunternehmen und Firmen) kann sich die Spendenabsetzbarkeit aber positiv auf das Spendenergebnis auswirken. Spendet jemand beispielsweise 80 Euro so werden 30 Euro (im Falle eines Steuersatzes von 36,5%) vom Staat refundiert, die Spende „kostet“ dem/der Spender/in also nur 50 Euro.

So kommen die Spender/innen zu ihrer Bestätigung:

1. Die Begleitperson jeder Sternsinger-Gruppe hat Listen mit (Kopiervorlage als PDF)

2. Nur wenn ein/e Spender/in eine Spendenbestätigung will, werden die Daten in die Liste eingetragen.

3. Die Listen werden in der Pfarrkanzlei gesammelt – abgestempelt – unterzeichnet (und für die Pfarre kopiert). Am Ende der Sternsingeraktion bitte die Listen möglichst rasch mit der Post an das diözesane Jungscharbüro schicken.

4. Die Kopien der Listen bitte fünf Jahre lang in der Pfarre aufbewahren. Dies dient als Sicherheit, falls etwas auf dem Postweg verloren geht. Bitte einen eigenen Ordner anlegen!

5. Die Spendenbestätigungen werden vom diözesanen Jungscharbüro an die Spender/innen übermittelt.

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