Spendeninfo & Pfarrergebnis einzahlen

Urkunde zum zehnjährigen Erhalt des Spendengütesiegels

10 Jahre Spendengütesiegel

Die von den Sternsinger*innen gesammelten Spenden werden dringend für Hilfsprojekte der Dreikönigsaktion benötigt.

„Alle Pfarren haben die anlässlich der Sternsingeraktion gesammelten Beträge an die Diözesanstellen einzusenden.“
Dieser Beschluss der Bischofskonferenz verpflichtet die Pfarren, alle Spenden auf das diözesane Sternsingeraktionskonto der Katholischen Jungschar zu überweisen. Herzlichen Dank!

Wie wird der verantwortungsvolle Umgang mit den Spenden sichergestellt?

  1. Nach Rückkehr der Gruppen bitte Spenden zählen (evtl. gemeinsam mit den Kindern/Jugendlichen), in eine Liste zur Dokumentation eintragen und durch die Unterschrift von zwei Personen (Vier-Augen-Prinzip) bezeugen. Bitte die Listen zur Dokumentation sicher in der Pfarrkanzlei ablegen!
  2. Die Spenden bitte so rasch wie möglich auf das Sternsingeraktionskonto der Pfarre einzahlen oder zumindest sicher verwahren.
  3. Alle gesammelten Spenden bitte möglichst schnell (bis spätestens Ende Jänner) auf das diözesane Sternsingeraktionskonto der Katholischen Jungschar einzahlen. Der entsprechende Zahlschein wurde vom Jungscharbüro übermittelt bzw. kann angefordert werden. Kontodaten siehe weiter unten.

Kann man Pfarrspesen verrechnen?

Den Menschen bei den Hilfsprojekten ist am meisten geholfen, wenn möglichst alle Spenden für ihre Unterstützung eingesetzt werden. Wenn Kosten nicht anders abgedeckt werden können, diese bitte möglichst geringhalten, in einer Spesenabrechnung gut dokumentieren und allfällige Belege aufbewahren - zum Beispiel für

  • Materialkosten für Gewänder, Kronen, Stern, Kassa
  • Weihrauch und Kreide
  • oder für Verpflegung

Wie funktioniert das mit der Steuerabsetzbarkeit?

Privatspenden werden bei der Arbeitnehmer*innen-Veranlagung (oder Einkommenssteuererklärung) automatisch berücksichtigt, sobald die Dreikönigsaktion die Daten der Spender*innen - Namen (wie am Meldezettel), Geburtsdatum, Spendensumme - an das Finanzamt weiterleitet.

Für Spenden aus Betriebsvermögen wird (auf Grund der Daten auf den „Spendenlisten“) von der Dreikönigsaktion eine Spendenbestätigung zugesandt, d.h. die Spende wird dann von der Firma selbst geltend gemacht. Alternativ können „Quittungsblöcke für Firmen“ mitgeführt werden, damit das Unternehmen sofort einen Spendenbeleg zur Verfügung hat.

Was ist der konkrete Ablauf zum steuerlichen Absetzen der Sternsingerspende?

  1. Die Begleitpersonen haben Spendenlisten (mit jeweils drei Adressfeldern) und Spendendatenblätter (mit nur einem Adressfeld) dabei, die sowohl für Privat- wie Firmenspenden verwendet werden (als Kopiervorlage zum Download, dann bitte ausreichend kopieren - oder doppelseitig bedruckte Exemplare, diese bitte beim diözesanen Jungscharbüro bestellen). Privatspenden werden automatisch vom Finanzamt berücksichtigt, Firmen bekommen eine Spendenbestätigung zugeschickt.
  2. Zusätzlich gibt es auch Quittungsblöcke für Firmenspenden, damit direkt beim Sternsingerbesuch Spendenquittungen ausgehändigt werden können (wenn es rasch gegen soll). Quittungsblöcke gibt es nur im diözesanen Jungscharbüro, bitte bei Bedarf dort bestellen.
  3. Auf Wunsch der Spender*innen (nur Einzelpersonen bzw. Firmen) werden die nötigen Daten in die Spendenlisten eingetragen. Bitte auf Vollständigkeit und Lesbarkeit achten!
  4. Die gesammelten Spendenlisten bitte sofort nach der Sternsingeraktion - bis spätestens 15. Jänner - an das diözesane Jungscharbüro schicken bzw. als PDF per E-Mail. Besonders die Spendenlisten vom Dezember bzw. die Firmenspenden werden dringend benötigt, weil die Daten der Dezember-Spenden bereits bis zum 28.2. an das Finanzamt gemeldet sein müssen.

Wie werden Spenden über Zahlschein oder Online-Banking von der Steuer abgesetzt?

Damit eine Spende über Bankeinzahlung oder Online-Banking steuerlich berücksichtigt werden kann, müssen die nötigen Daten inklusive Geburtsdatum korrekt eingetragen werden. Die Erlagscheine der Dreikönigsaktion weisen die entsprechenden Felder auf.

Was garantiert das Spendengütesiegel?

Als Trägerin der Dreikönigsaktion verfügt die Katholische Jungschar Österreichs über das Spendengütesiegel und die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden. Die gesamte Finanzabwicklung der Dreikönigsaktion wird jährlich von unabhängigen Wirtschaftsprüfer*innen kontrolliert. Das Spendengütesiegel der Dreikönigsaktion garantiert Transparenz und objektive Sicherheit bei der gesamten Spendenabwicklung.

Zur Spendengütesiegel-Webseite

Wie ist die Regelung zwischen Dreikönigsaktion und Epiphanie-Kollekte?

Zwischen der Dreikönigsaktion und Missio besteht eine positive Zusammenarbeit im Bemühen, die Weltkirche zu fördern.

Mit den Spenden der Sternsingeraktion werden gezielt auch kirchliche Projekte der Entwicklungszusammenarbeit gefördert. Der ausschließliche Verwendungszweck der Spenden für die Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar wird im Beschluss der Österreichischen Bischofskonferenz bestätigt: „Alle Pfarren haben die anlässlich der Sternsingeraktion gesammelten Beträge an die Diözesanstellen einzusenden.“

Die Epiphaniekollekte als Kirchensammlung am 6. Jänner wird von Missio für die Ausbildung von Priestern und Ordensleuten verwendet. Die Regelung zwischen der Dreikönigsaktion und Missio besagt, dass alles, was im Rahmen der Sternsingeraktion ersungen wird, an die Dreikönigsaktion geht, das Ergebnis der Kirchensammlung am 6.1. hingegen an Missio.

Einzahlung des Sammelergebnisses der Pfarre

Bitte überweist das Sammelergebnis eurer Pfarre auf das untenstehende Konto eurer Diözese und gebt dabei die Pfarrnummer und den vollständigen Namen eurer Pfarre an - danke!

Wien

Kontoinhaber: Katholische Jungschar Wien/Dreikönigsaktion
IBAN: AT41 6000 0000 9207 8215
BIC: BAWAATWWXXX
Verwendungszweck: Sternsingaktion Pfarre [Pfarrname]

St. Pölten

Kontoinhaber: Dreikönigsaktion der Kath. Jungschar – Diözese St. Pölten
IBAN: AT15 3258 5000 0120 0658
BIC: RLNW ATWW OBG
Verwendungszweck: Dreikönigsaktion

Linz

Kontoinhaber: Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar
IBAN: AT06 5400 0000 0088 8008
BIC: OBLAAT2L
Verwendungszweck: Dreikönigsaktion

Salzburg

Kontoinhaber: Katholische Jungschar Salzburg
IBAN: AT86 3506 5000 0002 5502
BIC: RVSAAT2S065
Verwendungszweck: Dreikönigsaktion

Innsbruck

Kontoinhaber: Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar Innsbruck
IBAN: AT50 1600 0001 0014 3801 
BIC: BTVAAT22
Verwendungszweck: Dreikönigsaktion

Feldkirch

Kontoinhaber: Dreikönigsaktion der katholischen Jugend und Jungschar
IBAN: AT74 1633 0001 3321 0571
BIC: BTVAAT22
Verwendungszweck: Dreikönigsaktion

Klagenfurt

Kontoinhaber: Katholische Jungschar Kärnten/Dreikönigsaktion
IBAN: AT67 3900 0001 0114 4286
BIC: RZKTAT2K
Verwendungszweck: Dreikönigsaktion

Graz

Kontoinhaber: Dreikönigsaktion, Kath. Jungschar Diözese Graz-Seckau
IBAN: AT56 3800 0000 0030 4501
BIC: RZSTAT2G
Verwendungszweck: Dreikönigsaktion

Eisenstadt

Kontoinhaber: Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar - Diözese Eisenstadt
IBAN: AT10 3300 0002 0100 0728
BIC: RLBBAT2E
Verwendungszweck: Dreikönigsaktion