Kinderrechte schützen!

Foto: Zeugner

Konzerne in die Pflicht nehmen


„Es ist notwendig, die nationale und internationale Gesetzgebung zu stärken, so dass sie die Aktivitäten der Konzerne, die den Abbau von Bodenschätzen betreiben, reguliert und es den Geschädigten ermöglicht, den Rechtsweg zuverlässig zu beschreiten.“

Papst Franziskus, Laudato Si‘

Konzerne sind mächtige Player in unserer globalisierten Welt. Wie können sie zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie Menschenrechte verletzen? Ihre Headquarter und Zentralen sind oft weit weg vom Ort des Geschehens, wenn indigenen Gemeinschaften ihr Land geraubt wird, Gewerkschafter*innen verfolgt werden oder verheerende Umweltverbrechen begangen werden. Es muss sichergestellt werden, dass einflussreiche Wirtschaftsunternehmen die Menschenrechte respektieren und zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie dies nicht tun.

Seit 2014 wird im Rahmen des UN-Menschenrechtsrats über ein neues Abkommen zur Regulierung der Aktivitäten transnationaler Konzerne und anderer Wirtschaftsunternehmen im Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen verhandelt. Als Dreikönigsaktion begleiten wir den Prozess von Beginn an und legen vor allem ein Augenmerk darauf, dass die Rechte Kinder und Jugendlicher ausreichend berücksichtigt werden.

Unsere Aktivitäten zur neunten Sitzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrats zu dem Abkommen in Genf (23.-27.10.2023):

Unsere Meinung zum neuen Entwurf für das Abkommen:

Im neuesten Entwurf des Abkommen steht klar, dass Unternehmen immer überprüfen müssen, ob sie das Kindeswohl achten. Das ist eine wichtige Zusage, die es so das erste Mal gibt!
Gleichzeitig fehlen viele wichtige Punkte im aktuellen Entwurf. Wir sind daher der Meinung, dass es noch viel zu tun gibt, wenn es um die Rechte der Kinder geht:

  • Dort, wo die Entscheidungen von Unternehmen das Leben von Kindern betreffen, müssen diese angehört werden. Diese Verpflichtung zur Partizipation fehlt noch, das geht gar nicht!
  • Außerdem sollten Unternehmen eine Folgenabschätzung ihrer Aktivitäten für die Kinderrechte vornehmen.
  • Kinder und Jugendliche müssen einen einfachen Zugang zu Gerichtsverfahren bekommen, um Unternehmen verklagen zu können.
  • Das Recht auf eine gesunde Umwelt ist im vorliegenden Entwurf leider wieder gestrichen worden. Das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt muss wieder in den Text aufgenommen werden. Zwischen dem Schutz der Umwelt und der Verwirklichung anderer Menschenrechte besteht ein unbestreitbarer Zusammenhang. Die Umweltzerstörung, zu der die Wirtschaftstätigkeit beiträgt, und die negativen Auswirkungen des Klimawandels beeinträchtigen die Rechte der Kinder und gefährden die künftigen Generationen.

Stand: Oktober 2023