Globalisierung gerecht gestalten

Eine Person von hinten hält ihre rechte Faust in die höhe und steht vor einem Gebäude und vielen unterschiedlichen Länderflaggen

Mehr Gerechtigkeit, Foto: Treaty Alliace

Rechte für Menschen, Regeln für Konzerne!


Wer den marginalisierten Menschen in Afrika, Asien und Lateinamerika wirklich helfen will, muss auch darüber nachdenken, wie unsere Handelsbeziehungen mit den Ländern des globalen Südens aussehen und wie wirtschaftliche Aktivitäten weltweit tätiger Unternehmen die Rechte von Menschen verletzen.

Wir müssen "über den Sinn der Wirtschaft und über ihre Ziele nachdenken, um Missstände und Verzerrungen korrigieren", fordert Papst Franziskus uns auf (LS194).

Menschen vor Profite

Freihandelsabkommen erleichtern Konzernen den Zugang zu Märkten und Rohstoffen und schützen ihre Interessen. Die EU übt mittels Handels- und Investitionsschutzabkommen Druck auf Länder des globalen Südens aus. Diese enthalten oft Bestimmungen, die den wirtschaftspolitischen Gestaltungsspielraum stark einschränkt. Für den Schutz der Menschenrechte bei weltweiten Unternehmensaktivitäten gibt es kein internationales und verbindliches Regelwerk, sondern nur freiwillige Leitprinzipien, deren Anerkennung Staaten und global agierenden Unternehmen bloß "empfohlen" wird. Gerade in den Armutsregionen des globalen Südens zerstören wirtschaftliche Aktivitäten transnationaler Unternehmen traditionelle Lebens- und Wirtschaftsweisen und die Umwelt. Wie etwa der Fall Mariana in Brasilien zeigt, haben die Opfer praktisch keine Chance auf Entschädigung und Wiedergutmachung. Unternehmen bleiben straflos. Das muss sich ändern! Der Schutz der Menschenrechte muss Vorrang haben vor Profiten!

Die Desaster von Brumadinho und Mariana

Am 5. November 2015 brach ein Damm des Rückhaltebeckens der Eisenerzmine des Unternehmens Samarco Mineração S.A. nahe der Kleinstadt Mariana im Südosten Brasiliens. Der giftige Bergwerksschlamm tötete 19 Menschen und begrub ganze Dörfer unter sich. Die Betroffenen warten drei Jahre danach immer noch auf eine Entschädigung. Der Fall Mariana zeigt, wie dringend ein verbindliches Instrument zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen geschaffen werden muss.

Mit der Tragödie von Brumadinho vom Jänner 2019 scheint sich der Alptraum von Mariana nur 130km davon entfernt zu wiederholen. Auch hier brach ein Damm eines Rückhaltebeckens einer Eisenerzmine nahe der Kleinstadt Brumadinho im Bundesstaat Minas Gerais im Südosten Brasiliens. Die riesige Schlammlawine mit giftigem Bergwerksschlamm forderte bis zu 300 Todesopfer, zerstörte ganze Siedlungen und Landstriche.  Mehr...

 

Verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten

Seit 2014 wird im Rahmen einer Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrates in Genf über ein verbindliches Abkommen zur Regulierung von Unternehmen im Zusammenhang mit transnationalen Aktivitäten (UN Binding Treaty) diskutiert. Im Juli 2018 wurde ein erster Entwurf vorgelegt. Die große Zahl an Unterzeichner/innen der Petition hat bereits Wirkung gezeigt. Im Rahmen der 5. Verhandlungsrunde im Oktober 2019 beteiligten sich die EU und einzelne Mitgliedstaaten stärker an der Diskussion.

Die Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar setzt sich bereits seit Jahren für den Abschluss eines verbindlichen UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte ein und fordern die Regierung dazu auf, sich für den UN-Vertrag und ein österreichisches und ein EU-weites Sorgfaltspflichtengesetz sowie ein EU Verhandlungsmandat einzusetzen.

Auch viele unserer Partner/innen aus dem globalen Süden setzen sich auf nationaler Ebene und in internationalen Bündnissen für den Abschluss des verbindlichen UN-Abkommens zu Wirtschaft und Menschenrechten ein, da sie darin einen wichtigen Schritt zu einem gerechteren globalen Wirtschaftssystem sehen.

Petition: Rechte für Menschen, Regeln für Konzerne

Insgesamt wurden 847.000 Unterschriften der Petition „Rechte für Menschen, Regeln für Konzerne“ an Vizekanzler Werner Kogler übergeben. Die Unterschriften wurden gemeinsam mit über 200 anderen europäischen Organisationen, Gewerkschaften und sozialen Bewegungen ein Jahr lang gesammelt. Die Menschen fordern damit die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich sowohl für ein sofortiges Ende der Sonderklagerechte für Konzerne einzusetzen als auch für verbindliche Regeln, mit denen Konzerne weltweit für Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden können.

Übergabe der Petition an Vizekanzler Kogler. Foto: Anders Handeln

Die Petition

An den Präsidenten der Europäischen Kommission, die EU-Ratspräsidentschaft, Vertreter und Vertreterinnen der EU-Mitgliedstaaten und Mitglieder des Europäischen Parlaments:

Die heutigen Handels- und Investitionsabkommen geben Konzernen weitreichende Sonderrechte und Zugang zu einer Paralleljustiz, um diese Rechte durchzusetzen.

Wir fordern die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, diese Privilegien zu beenden, indem sie sich aus Handels- und Investitionsabkommen zurückziehen, die Sonderklagerechte enthalten, und künftig keine solchen Abkommen mit Sonderklagerechten mehr abzuschließen.

Außerdem fordern wir die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich für das aktuell verhandelte UN-Abkommen (Binding Treaty) einzusetzen, das Konzerne für Menschenrechtsverstöße zur Rechenschaft zieht und damit ihre Straflosigkeit beendet.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen Konzerne gesetzlich verpflichten, in Auslandsgeschäften die Menschenrechte sowie Umwelt- und Sozialstandards zu achten. Betroffene von Menschenrechtsverstößen durch Konzerne müssen Zugang zu Gerichten haben.

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